„Steuern-, Rücklagenbildung und Mittelverwendung“
Gemeinnützige Vereine dürfen laut geltendem Steuerrecht nicht gewinnorientiert wirtschaften und ihre Mittel nur zweckentsprechend einsetzen. Bei zu hoher Rücklagenbildung und falscher Mittelverwendung kann es zum Verlust der Gemeinnützigkeit kommen und das kann unter Umständen teuer werden. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen wurden diesbezüglich zwar kürzlich gelockert, sind aber noch immer eng gefasst. Das Seminar der Managementakademie des Sportbundes Rheinland am Dienstag, dem 08.03., von 18.oo – 21.oo Uhr in Idar-Oberstein zeigt auf, wie Vereine im gesetzlichen Rahmen Rücklagen bilden können, um ein finanzielles Polster zu verschaffen und was bei der Verwendung der Finanzmittel zu beachten ist.
Referent ist der Steuerberater Martin Christian Die Teilnahme ist kostenfrei inkl. Imbiss und Tagungsgetränke. Anmeldeschluss ist der 23.02.2016
Anmeldung über das Veranstaltungsportal auf der Homepage des Sportbundes Rheinland. Hier geht es zur Online-Anmeldung: MA16-403 oder bei Claudia Müller, 0261-135161, und Lisa Batsch, 0261-135212.